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Beratungseinsätze (§37 SGB XI)

Sie haben sich der verantwortungsvollen Aufgabe gestellt, die Pflege eines Angehörigen in der Häuslichkeit zu übernehmen. 
Beziehen Sie im Rahmen der Pflege Pflegegeld nach §37 SGB XI, gehören Sie zum relevanten Personenkreis für die Beratungseinsätze. Diese werden in bestimmten zeitlichen Abständen in Abhängigkeit von dem Pflegegrad durchgeführt:

Pflegegrad 1:

dürfen Sie halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen

Pflegegrad 2 und 3:

1/2-jährlich

Pflegegrad 4 und 5:

1/4-jährlich

 

Die Beratung dient der Sicherung der Qualität Ihrer häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung Ihrer praktischen pflegefachlichen Unterstützung Ihrer Pflegeperson durch geschulte Pflegefachkräfte.

Scheuen Sie sich nicht, uns Fragen zu stellen. Wir werden versuchen, diese bestmöglich zu beantworten oder Sie an entsprechende Stellen weiterzuleiten.

Bitte beachten Sie, dass nicht nachgewiesene oder vom Pflegebedürftigen und / oder seiner Pflegeperson abgelehnte Beratungseinsätze eine Kürzung des Pflegegeldes zur Folge haben kann. Bitte sehen Sie die Beratungsbesuche nicht als 'Kontrollbesuche' an, sondern als eine Möglichkeit der professionellen Unterstützung in Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.

Um Ihnen weiteren bürokratischen Aufwand zu ersparen, werden die entstehenden Kosten von uns direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet.